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DVM Dagmar Kriegler
VDSV Verbandstierarzt

Doping und Dopingrichtlinien
verbotene Substanzen

Doping (engl.: to dope - hinters Licht führen) ist der Versuch einer unphysiologischen Steigerung der Leistungsfähigkeit des Hundes durch Anwendung (z.B.: Eingabe, Injektion) eines Dopingmittels durch den Hundehalter oder eine andre Hilfsperson vor oder während eines Wettkampfs bzw. im Training (bei Anabolika).
Durch die Überwindung physiologischer Leistungsgrenzen wird der Hund über den physischen Zustand seines Körpers getäuscht; Schutzbarrieren z.B.: Erschöpfungsgefühl werden abgebaut mit der Folge einer Gefährdung der Lebensfunktionen (kann bis zum Todesfall gehen).
Doping kann sowohl die Funktion haben, vorhandene gesundheitlich Mängel oder Schäden eines Hundes zu überdecken als auch zu Beanspruchung von Leistungsreserven zu führen, welche unter physiologischen Voraussetzungen lediglich in einer Notfallsituation, wie Flucht, beansprucht werden. Beides führt zu einer über das Maß hinausgehenden Beanspruchung des Hundes, sowohl physisch als auch psychisch. Verletzungen, die bereits vorhanden waren, werden verschlimmert und die Kraftreserven des Körpers vollständig erschöpft. Frühzeitiger und unnötiger Verschleiß und Verbrauch des Tieres werden somit in Kauf genommen, bzw. geradezu provoziert. Dem Hund werden über das nötige Maß hinaus Schmerzen und Schäden zugefügt.
Doping stellt somit einen eindeutigen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.
Nachfolgend aufgeführt sind die Medikamentengruppen, die zu den unerlaubten Medikamenten zählen.
Hat ein Hund vor dem Rennen Medikamente bekommen, so muss dies dem anwesenden Renntierarzt mitgeteilt und auf der geforderten Chipliste dokumentiert werden.
Verboten sind folgende Substanzen:
  - Substanzen, die auf das zentrale periphere Nervensystem wirken.
  - Mittel, die auf Gehirn und Nerven wirken.
  - Substanzen, die auf das vegetative (unwillkürliche) Nervensystem wirken.
  - Substanzen, die auf Herz und Kreislauf wirken.
  - Substanzen, die auf den Magen-Darm-Trakt wirken.
  - Substanzen, die auf den Bewegungsapparat wirken.
  - Substanzen mit fiebersenkender (antipyretischer), schmerzstillender (analgetischer) und entzündungshemmender (antiphlogistischer) Wirkung.
  - Substanzen mit antibiotischer, antimykotischer, antiviraler und antiparasitärer Wirkung.
  - Mittel zur Bekämpfung von Bakterien, Pilzen, Viren und Parasiten.
  - Antihistaminika: Mittel, welche die Wirkung des Histamins abschwächen und vorwiegend bei der Behandlung von Allergien Anwendung finden.
  - Diuretika: harntreibende Mittel.
  - Lokalanästhetika: örtlich betäubende Mittel.
  - Muskelrelaxantien: muskelerschlaffende Mittel.
  - Atmungsstimulantien: Mittel zur Beeinflussung der Atmung.
  - Sexualhormone
  - Anabolika: Mittel, die Wachstum und Muskelansatz fördern.
  - Corticosteroide: Hormone der Nebennierenrinde und synthetisch hergestellte Stoffe mit gleicher Wirkung.
  - Endokrine Sekrete und ihre synthetischen Homologe: Absonderungen körpereigener Drüsen und synthetisch hergestellte Stoffe mit gleicher Wirkung.
  - Substanzen, die die Blutgerinnung beeinflussen (Antikoagulantien).
  - Substanzen, die in der experimentellen Erprobung stehen und noch nicht als Arzneimittel zugelassen sind.
  - Substanzen endogenen Ursprungs (körpereigene Substanzen), die von außen verabreicht werden.
  - Substanzen, die geeignet sind, den Säure-Basen-Haushalt zu beeinflussen, z. B. Bikarbonat- Verbindungen.
Unabhängig von dem generellen Verbot der Verabreichung von Substanzen oder Mitteln, die in Absatz 1 genannt sind, dürfen Hunde innerhalb von 72 Stunden vor Beginn des Rennens keine Injektionen oder Infusionen erhalten.
 

Die IFSS Anti-Doping Regeln mit den verbotenen Substanzen und Methoden, sowie der aktuellsten WADA_Prohibited_List.

     
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